
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Ambassador Köln (Geja Hotel GmbH)Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem
Hotel Ambassador abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel Ambassador diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und
die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht
einseitig gelöst werden.
3. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Hotel Ambassador frei festgelegt
und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im
Einverständnis mit dem Hotel Ambassador und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer
1.8.dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet
des Zeitpunktes der Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Das Ambassador
Hotel kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in
zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der
teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge
abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des
Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält sich das Hotel Ambassador das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr
anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde, bis 12 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem
Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme
der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen
Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage
vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurück zu geben. Ausgeübte Optionen
werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel Ambassador ist ohne rechtzeitige
verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu
vergeben.
6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines anderen , so haften
beide als Gesamtschuldner.
7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn
der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt, kann auf Anfrage des
Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung
entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Z
ahlungsverzug ist das Hotel Ambassador berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen
das Hotel Ambassador nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das
Hotel Ambassador alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen.
Das Hotel Ambassador entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung
über mehr als € 500 behält sich das Hotel Ambassador vor, eine Vorauszahlung in Höhe von
100 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
7.a. Zahlungen
Das Logisentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen
Vereinbarung per von uns akzeptierter und mitgeteilter Kreditkarte, Bankeinzug oder
Rechnung zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung der Hotelleistung die
Belastungsermächtigung/Autorisierung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einzugsermächtigung
für Ihr Bankkonto. Das gilt insbesondere für Reservierungen per Kreditkarte über weltweite
Online Hotel- Reservierungssysteme, wo keine persönliche Unterschrift vorliegt. Es betrifft
auch die Belastung laut § 8, bei Nichtanreise/ No Show.
8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte,
nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
• für eine Stornierung zwischen dem 42. und dem Anreisetag werden 90% der bestellten
Leistungen fällig.
• für eine Stornierung: unangemeldeter Nichtantritt/Frühabreise werden 100% der bestellten
Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen
Einfluß auf den bestätigten Zimmerpreis.
Bei vorzeitiger Abreise, bis 12.00 Uhr, die dem Hotel erst während des Aufenthaltes des Gastes
mitgeiteilt werden, behält sich das Hotel vor, 90 % der Logiskosten pro Nacht zu berechnen,
bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum.
Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12.00 Uhr berechnet das Hotel 90 % der .Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.
9. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den
technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden gelten
nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in
Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der
Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besondere Aufbewahrungsvertrag mit einer
dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die
Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die
Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten
eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels Ambassador ist außer bei Vorsatz oder
bei grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 3.000 begrenzt. Bei Bezahlung vor Betreten des
Zimmers liegt es im Ermessen des Hotels neben dem Preis für Übernachtung und Frühstück
eine Kaution in Höhe von EUR 30,- zu verlangen.
10. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten
Speisen und Getränken untersagt. Es besteht Rauchverbot in diesen Bereichen.
11. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels
Ambassador oder deren Gästen gefährdet, so kann sich das Hotel Ambassador von dem
Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotel
Ambassador unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
12. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder
weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der
Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel
Ambassador, daß er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so
ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im
Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel Ambassador zur
Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im
Vertauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Hotel Ambassador getätigten Aufwendungen
verpflichtet.
13. Der Vertragspartner ist Verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen.
Ansprüche des Vertragspartner sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber des Hotels Ambassador geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des
Vertragspartners verjähren sich in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem
die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner
Ansprüche beim Hotel Ambassador geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage
gehemmt, an dem das Hotel Ambassador die Ansprüche schriftlich zurückweist.
14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Köln.
15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den
Verzicht auf das Schrifterfordernis.
Hotel Ambassador Köln






















